Remissionsrichtlinien
Remissionen bedürfen immer der vorherigen, schriftlichen Genehmigung des Verlages, ausgenommen sind Mängelexemplare und Rückrufe. Remissionsgenehmigungen werden nur für wiederverkäufliche, verlagsneue Exemplare erteilt. Fest bezogene Exemplare – solche ohne ein vor Lieferung eingeräumtes Remissionsrecht – bedürfen zur Remission ebenfalls der schriftlichen Genehmigung des Verlages.
Zeitliche Frist
Alle Titel können frühestens nach 6 Monaten und bis maximal 18 Monate nach Bezug remittiert werden – ausgenommen der Titel wird vorher zurückgerufen oder vergriffen gemeldet. Bei zurückgerufenen, vergriffenen oder ladenpreisaufgehobenen bzw. -herabgesetzten Titeln gilt: Innerhalb der letzten zwölf Monate bezogene Exemplare dürfen ohne vorherige Genehmigung remittiert werden.
Der Anspruch auf Rücknahme muss dem Verlag gegenüber innerhalb von acht Wochen nach Bekanntgabe geltend gemacht werden.
Genehmigte Remittenden sind im verlagsneuen Zustand innerhalb von 4 Wochen nach der Erteilung der schriftlichen Genehmigung abzusenden.
Remissionsquote
Es gilt eine Remissionsquote von 5% zum Vorjahres-Nettoumsatz. Falschlieferungen, Mängelexemplare und zurückgerufene Titel werden in dieser Quote nicht mitgerechnet.
Auflagenwechsel & Neuauflagen
Bei einem Auflagenwechsel können Vorauflagen ohne Genehmigung, jedoch nur innerhalb von acht Wochen nach Erscheinen der Neuauflage remittiert werden. In diesem Falle ist auch eine körperlose Titelblattremission möglich.
Gutschrift
Genehmigte Remittenden werden voll gutgeschrieben. Beschädigte und/oder nicht wiederverkaufsfähige Exemplare werden nicht gutgeschrieben. In begründeten Ausnahmefällen werden Remissionen, die nicht die o.g. Kriterien erfüllen, auf Basis von 70% Rabatt (Herstellkosten) gutgeschrieben.
Versandkosten
Remissionen sind immer, sofern nicht explizit benannt, an die ausliefernde Stelle zu senden. Gefahr und Transportkosten gehen zu Lasten des Abnehmers.
Stand Juli 2025.